Wohnmobil am Straßenrand aufgebockt parken?
Auch wenn es ärgerlich ist, dürfen Wohnmobile am Straßenrand unbefristet parken. Wenn sie aber dauerhaft auf 4 Stahlzylinder aufgebockt werden zur Entlastung der Reifen und der Aufhängung sind sie kaum noch „mobil“. Ist das in Ordnung?
2 Antworten
Länger als zwei Wochen am Straßenrand parken sind beim Wohnwagen nicht erlaubt, ansonsten kann ein Bußgeldbescheid winken ! (wieviel - neuer Bußgeld Katalog ❓)
Womo oder Wowa, außer in deren Größe, sehe i c h keinen Unterschied betr. Straßenverkehrsordnung.
Ein Wohnmobil ist lt. Wikipedia ein "Kraftfahrzeug mit Wohnausbau". Die Betonung liegt auf "Kraftfahrzeug". Im Gegensatz zu einem Wohnwagen, der aus STVO-Sicht (und auch faktisch) ein Anhänger ist.
§ 12 Abs. 3b Satz 1 StVO greift hier also nicht, und damit sind natürlich auch 57 BKat bzw. TBNR 112398 (BT-KAT-OWI) nicht anwendbar.
Ein "dauerhaft auf 4 Stahlzylinder aufgebockt[es]" KFZ gehört aber so oder so nicht in den öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf Privatgelände.
dauerhaft auf 4 Stahlzylinder aufgebockt
darf ein Fahrzeug garantiert nicht auf öffentlichem Grund stehen.
Womo Liesel! Net B...container