Wohngeldbehörde verlangt Zins und Steuerbescheinigung die der EM Rentner nicht bekommt weil er keine Kapitelerträge hat , was tun?
Hallo
Etwas komplizierter Fall :
Person 1 EM Rentner in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz befindend .
Person 2 Sachbearbeiter der Wohngeldbehörde :
Person 1 Hat einen Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld gestellt …
Person 2 verlangt eine Jahressteuerbescheinigung … die kann Person 1 nicht vorzeigen weil er keine Kapitalerträge hat und die Postbank wo er nur ein P Konto auf Guthabenbasis hat .
Da er nur eine kleine EM Rente hat und in der Privatinsolvenz ist kann er keine großen Ersparnisse usw. haben .
Die Fronten sind festgefahren… Person1 war mehrmals bei der Postbank und die schickten ihn wieder weg … Person 2 wiederum schickt ihn immer wieder los und besteht darauf das er dieses Schriftstück zu besorgen hat .
Die Postbank stellt diese Steuerbescheinigung nur aus wenn es mindestens 5 Euro Kapitalerträge gibt .
Was kann Person 1 nun machen damit sein Wohngeld weiterbewilligt wird ?
1 Antwort
Wie wäre es die Postbank zu bitten diese Bestätigung, dass Bescheinigungen erst ab 5,- Euro ausgestellt werden, in schriftlicher Form zu geben.
Alternativ der Wohngeldstelle anbieten an Eides statt zu erklären, dass er keine Zinsen bekommt.
Dritte Möglichkeit einen förmlichen Ablehnungsbescheid zu fordern, damit er Widerspruch einlegen kann und das Ding von der Rechtsabteilung bearbeitet wird.