Angabe von Kapitalerträgen als freiwillig krankenversicherter Rentner?

1 Antwort

Wenn Sie als Rentner freiwillig krankenversichert sind, sind neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung unter anderem Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und auch ausländische Renten beitragspflichtig.

Quelle: https://deutsche-rentenversicherung.de


DF2000 
Beitragsersteller
 26.07.2022, 21:47

Meine Frage war aber eine andere. Meine Frage war:
Zieht dieses Vergessen der Deklaration der Erträge unmittelbar eine Strafe nach sich oder wird man stattdessen nur aufgefordert diese Angaben nachzureichen?

MonavdH  26.07.2022, 22:40
@DF2000

Früher durften sich die Krankenkassen noch die Auskünfte beim Finanzamt einholen. Seit 2015 ist das nicht mehr möglich. Wenn die Krankenkasse das also nicht "mitkriegt", passiert nichts. Andernfalls werden Beiträge nachbelastet.

senior1  16.11.2022, 18:10
@DF2000

Das kommt wohl auf die Höhe der hinterzogenen KV-Beiträge an.