Angabe von Kapitalerträgen als freiwillig krankenversicherter Rentner?
Was passiert, wenn man im Krankenkassenfragebogen zur Ermittlung der Einkunftsarten eines freiwillig krankenversicherten Rentners, vergessen hat Kapitalerträge zu deklarieren. Zieht dieses unmittelbar eine Strafe nach sich oder wird man stattdessen nur aufgefordert diese Angaben nachzureichen?
1 Antwort
Wenn Sie als Rentner freiwillig krankenversichert sind, sind neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung unter anderem Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, private Lebensversicherungen und auch ausländische Renten beitragspflichtig.
Meine Frage war aber eine andere. Meine Frage war:
Zieht dieses Vergessen der Deklaration der Erträge unmittelbar eine Strafe nach sich oder wird man stattdessen nur aufgefordert diese Angaben nachzureichen?