Witwenrente und Altersrente und Nebenjob?

1 Antwort

Du hast einen Freibetrag für das Zusatzeinkommen in Höhe vom 26,4fachen des Rentenwerts, der nun bundeseinheitlich 37,60 Euro ist.

26, * 37,40 = 992,64 Du kannst also 992,64 Euro anrechnungsfrei dazu verdinen.

Allerdings fällt Krankenversicherung an und es wird auch Einkommensteueranfallen. Du bist verpflichtet eine Einkommensteeurerklärung abzugeben.

https://dasmaklermagazin.de/2023/06/12/ab-welchem-einkommen-die-witwen-oder-witwerrente-gekuerzt-wird/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eifelia  19.01.2024, 10:12

Vielleicht habe ich eine Denkhemmung, aber die 1000 € eigene Rente zehren den genannten Freibetrag doch bereits auf - oder hat sich da was geändert, was ich nicht mitgekriegt habe? Damit würden doch 40 % der Einkünfte aus dem Minijob auf die Witwenrente angerechnet werden?

wfwbinder  19.01.2024, 11:00
@Eifelia

Jein. Ich war da zwar etwas schnell und habe die Teilanrechnung der Altersrente übersehen, aber die Rechnung ist wie folgt:

1.000,- Altersrente - 14 % = 860,- Euro die gegen den Freibetrag gehen und nur 132, 64 übrig lassen.

Ein 520,- Euro Minijob wäre dann mit 520,- - 132,64 = 387,36 relevant. Davon werden 40 % =154,94 Euro angerechnet.

Danke für den Hinweis, denn die Anrechnung der eigenen Rente hatte ich übersehen.

MaxiMiliane852 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 20:15

Vielen Dank für die Antwort. Ich gehe hier mit Eifelia konform. Der Freibetrag ist mit der Regelrente doch bereits überschritten. Ich wäre ja ziemlich froh, wenn es nicht so wäre und Ihre Antwort stimmen würde.