Witwe für Schulden Mannes aufkommen
Muss eine Frau für den Kredit des Mannes, den sie nicht mit unterschrieben hat, nach seinem Tod aufkommen? Wenn sie Erbschaft ausschlägt, bekommt sie dann trotzdem Witwenrente? Kann sie Wohnungseinrichtung behalten?
1 Antwort
Sie muss nicht für die Schulden ihres Mannes aufkommen. Es gibt keine sog. Sippenhaftung. Wenn sie die Erbschaft ausschlägt, bekommt sie freilich die Witwenrente, weil sich an ihrem Status der Witfrau nichts geänder hat. Die Wohnungseinrichtung darf sie behalten.