Witwenrente: fällt sie ins Erbrecht?
Meine Mutter erhielt die 3 Monatige volle Witwenrente. Nun wollen die Kinder Ihres verstorbenen Mannes ihr Pflichtteil und das auch von der Witwenrente. Muss sie das zahlen?
Dann wurde das auto auch noch beim Händler billiger verkauft (der musste noch reparieren und brachte das in Abzug, als die Schwacke Schätzung. Diese differenz wollen die Pflichtteilserben auch noch. Muss sie das zahlen?
Ich wäre für eine Antwort dankbar.
1 Antwort
Nein.
Die Witwenrente steht alleine der Witwe zu. Da jedoch für 3 Monate die volle Rente gezahlt wird zählt der Differenzbetrag Rente - Witwenrente zur Erbmasse. Alle Beerdigungkosten sind ebenfalls von der Erbmasse abzuziehen. solange das Fahrzeug nicht weit unter Marktwert verkauft wurde zählt nur der Verkaufserlös zur Erbnmasse und nicht irgendwelche Schwacke-Werte.
Bei dieser anmaßenden Haltung der Erben, wäre es ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen, um die unberechtigten Forderungen richtig abzuwehren.
Das mit dem Differenzbetrag war Schmarrn, die Witwenrente steht auch in den ersten 3 Monaten nach dem Sterbefall Dir alleine zu und zählt somit nicht zur Erbmasse.
welche Gesetzestexte gibt es hierzu?