Braucht man für den Antrag zur Witwenrente die Original Geburtsurkunde des Sohnes?
Hallo zusammen,
zu dieser Thematik wurde ja schon viel gefragt und geantwortet. Nun möchte ich trotzdem noch einmal nachfragen, da meine Schwiegermutter meinte, sie muss! zur Beantragung der Witwenrente die Original Geburtsurkunde meines Mannes (ihres Sohnes)aus dem Stammbuch vorlegen.
Eine beglaubigte Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt müsste doch aber auch akzeptabel sein? Die Original Urkunde ist leider abhanden gekommen.
Manchmal wollen die Behörden auch nur diese aktuell beglaubigten Dokumente haben. So bei unserer Trauung im Standesamt. Dort haben sie die Original Geburtsurkunde nicht genommen und betont, sie brauchen eine aktuell beglaubigte Geburtsurkunde. Ist das nur Geldmacherei oder warum wird das so unterschiedlich gehandhabt?
Danke für eine kurze Antwort.
2 Antworten
Vor Eurer Hochzeit im Standesamt musstet Ihr eine neu beglaubigte Geburtsurkunde vorlegen, damit ausgeschlossen werden kann, dass einer von Euch aktuell noch verheiratet ist (z.B. im Ausland geheiratet hat). Das klingt komisch, dient aber der Rechtssicherheit.
Ich hatte mit Vollmacht meiner Mutter für sie die Witwenrente beantragt und musste u.a. das Familienstammbuch im Original vorlegen (wegen Kinder-Geburtsurkunde). Wenn man glaubhaft versichert, dass dieses Dokument nicht mehr existiert, sollte eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde doch ausreichen.
Man kann sich beim Standesamt jederzeit eine "neue" Ausfertigung einer Geburtsurkunde erstellen lassen.