Strafe musst du nicht zahlen, aber sie können dir die erneute Anfahrt in Rechnung stellen. Viele Stadtwerke haben aber mittlerweile die Option, dass du deinen Zählerstand auch online übermitteln kannst, wenn du zum angegebenen Termin nicht zu Hause sein wirst. Frag doch da mal nach.

Noch ein Tipp: die Zeiten für die Zählerablesung haben ja eventuell in eurem Hausflur ausgehangen, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist. Da steht auch immer drauf, ob eine zweite Anfahrt bereits Geld kostet oder nicht!

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Per Nachsendeantrag kommt der Mahnbescheid auf jeden Fall an deiner neuen Adresse an. Ob die Post das Gericht automatisch über deine Adresse informiert, hängt davon ab, was du bei der Erteilung des Nachsendeauftrag angegeben hast.

Mit dem Mahnbescheid kommt doch dann sowieso ein Erfassungsbogen oder? Da kannst du dann ja deine neue Adresse angeben.

Präventiv bei einem Gericht anzurufen halte ich für sinnlos. Vielleicht kommt doch der Mahnbescheid gar nicht.

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