Antwort
Per Nachsendeantrag kommt der Mahnbescheid auf jeden Fall an deiner neuen Adresse an. Ob die Post das Gericht automatisch über deine Adresse informiert, hängt davon ab, was du bei der Erteilung des Nachsendeauftrag angegeben hast.
Mit dem Mahnbescheid kommt doch dann sowieso ein Erfassungsbogen oder? Da kannst du dann ja deine neue Adresse angeben.
Präventiv bei einem Gericht anzurufen halte ich für sinnlos. Vielleicht kommt doch der Mahnbescheid gar nicht.