Wenn eine ungarische Immobilie (Eigentumswohnung) einer Deutschen überschrieben wird, wird dies irgendwo in einem Amt in Deutschland eingetragen?
Ein gebürtiger Ungar, der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, hat seiner Tochter, die eine gebürtige Deutsche ist, eine Immobilie (Eigentumswohnung) in Ungarn überschrieben. Muß dies in irgendeiner Behörde oder Amt in Deutschland (z.B. Grundbuchamt, Steuerbehörde usw.) eingetragen oder gemeldet werden? Wenn ja, kann man dies auch dort auch einsehen lassen (von einem Rechtsanwalt und Notar) ??
2 Antworten
Was ist bloß immer mit "überschreiben" gemeint?
Wie soll man denn eine klare Antwort geben, wenn die Frage nicht klar gestellt wird. Grundstücke "überschreibt" man nicht, man verschenkt, vererbt oder verkauft sie, um das Eigentum zu übertragen.
Außerdem kann man noch viele Dinge damit machen, ohne das Eigentum zu übertragen.
Überschreiben kann man ein Stück Text, wenn man den alten Text vorher gelöscht hat.
Nö. Im notariellen Vertrag wird eigentlich immer schon recht genau beschrieben, was da pasiert.
Wem soll es denn nützen, wenn er herumrätseln muss, ob es nun eine Schenkung oder ein Kauf ist?
Hast du denn schon mal so einen Vertrag gesehen?
Selbst wenn es nicht draufsteht, so kann man am Inhalt erkennen, ob es ein Kaufvertrag ist oder nicht. Beim Kaufvertrag wird der andere nämlich zu einer Zahlung verpflichtet und normalerweise merkt man das.
"Überschreiben" ist und bleibt Blödsinn.
Nein
Erst wenn durch Vermietung Einnahmen entstehen, können diese steuerlich relevant werden.
Von Vermietung steht da nichts.
Bisher nur von einer textlichen Umgestaltung einer Immobilie.
Das ist so schon korrekt beschrieben. Nicht jeder denkt gleich daran, das der Fiskus ja die Hand aufhält bei einer Eigentumsübertragung. Im Notariellem Vertrag wird ja auch von Übertragung geschrieben, nicht von verkaufen oder verschenken.