wird eine Sicherungshypothek ausgezahlt ?

2 Antworten

luchs:

Privatier hat es erklärt.

Ohne notariell beglaubigte oder notariell beurkundete Bewilligung mit Eintragungsantrag deines Freundes wäre die Sicherungshypothek nicht ins Grundbuch gekommen. Er selbst müsste also wissen, für welche Forderungsart er der Ex (z.B. Zugewinnaugleichsanspruch) die Sicherungshypothek bestellt hat.

Von der Verkehrshypothek unterscheidet sich die Sicherungshypothek durch ihre strenge Akzessorietät. Die eingetragene Forderung nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht teil. Der Gläubiger, also die Ex., muss das Bestehen und die Höhe der Forderung immer beweisen. Bei der Verkehrshypothek wird dagegen vermutet, dass dem Gläubiger die aus dem Grundbuch ersichtlichen Forderung auch tatsächlich zusteht.

Auch für eine bedingte Forderung kann eine Sicherungshypothek bestellt werden, so z.B. für Pflichtteilsansprüche, deren endgültige Höhe noch nicht feststeht.

Die Frage ist nur schwer zu verstehen. Eine Sicherungshypothek sichert Ansprüche, welcher Art auch immer. Es ist anzunehmen, dass er irgendwann irgendwas bezahlen muss. Ansonsten wäre ja kaum die Eintragung erfolgt.