Wird der Schwerbehindertenausweis unbefristet verlängert, wenn man einen unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente bekommt?
Hallo zusmmen,
mein Mann bekam bei der 1. Verlängerung seiner vollen Erwerbsminderungsrente sofort die Erwerbsminderungsrente auf Dauer zugesprochen.
Jetzt steht die Verlängerung seines Schwerbehindertenausweises (GdB 50) an. Bekommt man mit einer mittlerweile unbefristeten Erwerbsminderungsrente auch einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis?
Für mein Verständnis spricht die unbefristete Rente ja dafür, dass keine Verbesserung eingetreten ist und sehr wahrscheinlich auch nicht eintreten wird. Aber vielleicht irre ich mich auch.
Vielen Dank für die Hilfe.
1 Antwort
Hallo Geoffrey,
Sie schreiben:
Wird der Schwerbehindertenausweis unbefristet verlängert, wenn man einen unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente bekommt?
Antwort:
Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente sind zwei grundverschiedene Scenarien!
Die Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Auswirkung!
Bei der Erwerbsminderungsrente geht es grundsätzlich um den Nachweis der dauerhaft abgesunkenen Leistungsfähigkeit!
Auszug:
Eine vom behandelnden Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist für die Beurteilung, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI vorliegt, zunächst ebenso ohne Bedeutung wie die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt.
Für den Rentenanspruch ist allein maßgeblich, ob das vorhandene Restleistungsvermögen die Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt.
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Bei der Schwerbehindeurng geht es grundsätzlich um den Nachweis von dauerhaften, gesundheitlichen Schädigungen!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
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mein Mann bekam bei der 1. Verlängerung seiner vollen Erwerbsminderungsrente sofort die Erwerbsminderungsrente auf Dauer zugesprochen.
Antwort:
Auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ist kein Freibrief für alle Ewigkeiten, sondern die DRV kann jederzeit per Stichprobe erneute Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnen!
Deshalb:
Auch während des Rentenbezuges regelmäßig zumindest den Hausarzt aufsuchen, so daß jederzeit glaubhaft gemacht werden kann, daß sich die gesundheitliche Situation nicht gebessert, eher verschlechtert hat!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Nach 8 Jahren ist die EMIR irreversibel, da gibts keine weiteren Prüfungen.