wir haben ein berliner testament. also uns gegenseitig eingesetzt, und nach dem wir beide verstorben sind, erben meine kinder,die stiefkinder meines mannes?
Wir haben ein Berliner Testament,uns gegenseitig eingesetzt,,danach als Schlußerben sind meine Kinder, die Stiefkinder meines Mannes, die nicht adoptiert sind.Versterbe ich zuerst,dann mein Mann, bekommen dann meine Kinder alles oder gibt es Pflichtansprüche von den Geschwistern meines Mannes?
1 Antwort
Wieder einmal alles in die Kopfzeile gedrängt, ohne die Funktion "Detail" zur ausführlichen Darstellung des Sachvrhaltes zu verwenden.
Dieses Testament kann Zündstoff in sich bergen, wenn der Elternteil der Stiefkinder zuerst verstirbt und die Erbmasse viel Vermögen enthält. Dann kann es sein, dass die Freigrenzen bei den Stiefkindern überschritten wird und Erbschaftssteuer anfällt.
Oder willst Du wissen, wer erbt, wenn keine Schlußerben im Testament genannt sind. Die Stiefkinder sind dann aussen vor, wenn ihr Elternteil zuerst verstirbt. Sie haben dann nur die Möglichkeit das Pflichtteil beim Ableben ihres Elternteiles einzufordern, denn später gehen sie leer aus.
Du hast es richtig erkannt. Dass seine Eltern vom Erbe ausgeschlossen werden, kann mittels eines Zusatzes im Testament ausgeschlossen werden. Ebenso kann im Testament auch noch festgelegt werden, dass Deine Kinder alles erben werden, aber da lauert die Falle mit der Erbschaftssteuer, denn wenn Du zuerst verstirbst, dann haben Deine Kinder im Erbfall einen geringeren Freibetrag. Lass Dich hier fachlich beraten, wie man das Testament gestalten sollte, damit es letztendlch Eure Vorstellungen umsetzt.
Wir haben uns gegenseitig eingesetzt, und nachdem wir beide verstorben sind, sollen alles meine Kinder bekommen. Die Kinder sind nicht von meinem Mann adoptiert worden. Kürzlich sagte man mir, wenn ich als erste versterbe, erbt mein Mann. Meine Kinder bekommen nichts, es sei denn, sie klagen ihren Pflichtteil ein. Nun zu meiner Frage. Wenn dann mein Mann verstirbt, dachten wir, erben alles die Kinder, so wie festgelegt. Kann aber in diesem Fall, die eltern bzw. Geschwister einen Pflichtteil einklagen?