Wieso kriege ich nach bestandener Prüfung nicht meinen Führerschein?
Ich habe meine Fahrprüfung vor kurzem bestanden und keinen Führerschein bekommen und auch keinen vorläufigen sodass ich wenigstens fahren kann. Das einzige was ich habe ist ein zettel wo steht Prüfungsbestätigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde. Ich habe den BF17 beantragt bin aber schon seit 3 Monaten 18. Online steht das mein Führerschein immer noch nicht da sei
Auf dem Zettel steht auch „berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen“
5 Antworten
Dann hast du ihn wohl zu spät beantragt. Aufgrund der verpflichtende Umschreibung älterer Führerscheine kommt die Bundesdruckerei nicht hinterher. Mein Vater wartet noch auf den im Februar beantragten.
Und, wofür ist das so wichtig???
Du darfst fahren, PUNKT.
Prüfbescheinigung dabei haben und gut ist.
Auch die Polizei kennt die aktuelle Problematik!
deine Antworten sind sonst immer ein Volltreffer, aber hier muss ich leider Veto einlegen. Die Konstellation BF17, jetzt aber 18, kommt ab und zu mal vor, aber der weisse Zettel vom TÜV ist nur eine Prüfbescheinigung, keine Fahrberechtigung.
Ein amtliches Dokument (Siegel der Fahrerlaubnisbehörde) wurde bislang nicht ausgehändigt, damit wurde auch die Fahrerlaubnis noch gar nicht erteilt. Anders bei Führerscheininhabern, die einfach ihren Führerschein verloren oder nicht dabei haben.
Mit Prüfbescheinigung und Ausweis kannst du fahren.
STOP
entgegen der anderen Antworten - ich habe selber in der Führerscheinstelle gearbeitet!
Du darfst mit dem weissen Zettel vom TÜV, dass du bestanden hast, NICHT fahren. Es ist KEINE Fahrberechtigung. Du hast BF17 beantragt, also eigentlich mit dem rosa Zettel fahren dürfen. Dort wird dann einfach das Datum eingetragen, an dem du bestsnden hast, ab diesem Datum darfst du dann fahren. Das Datum wird anschließend der Führerscheinstelle übermittelt und anschließend dein Kartenführerschein bestellt mit diesem Daten.
Für den rosa Zettel ist es bei dir aber zu spät, da du nun schon 18 bist. Die BF17 -Bescheinigung konnte dir nicht mehr ausgehändigt werden, ohne eingetragenes Datum auf einem amtlichen Dokument keine Fahrberechtigung.
Du kannst nur noch den Kartenführerschein bekommen. Dieser liegt hoffentlich schon bei der Führerscheinstelle für dich bereit. Das Datum der Aushändigung kann dort auch von Hand eingetragen werden.
Falls dort noch kein Kartenführerschein für dich bereitliegt, dann kannst du eine vorläufige Fahrberechtigung beantragen, du erhältst also eine andere Art von rosa Zettel (kostet dich 10 Euro). Dafür musst du der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung vom TÜV vorlegen.
Fährst du jetzt, ohne dass dir die Fahrerlaubnis offiziell erteilt wurde, bleibt es dabei, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, so albern das auch klingt! Bitte nicht auf die anderen Antworten vertrauen!!!
Am besten Montag direkt bei der Führerscheinstelle vorstellig werden oder jemanden mit deinem Perso, Prüfbescheinigung und Vollmacht dort vorbeischicken, damit du eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten kannst.
Du kannst doch fahren! Die Prüfbescheinigung IST dein aktueller Führerschein.
NEIN! Das ist nur ein Nachweis, dass eine Prüfung erfolgreich bestanden wurde. Siehe meine Antwort
Auch wenn auf dem Zettel steht „berechtigt nicht zum führen von Kraftfahrzeugen?“