Wie wird der Verkauf meiner Anteile an einer englischen Limited Company besteuert?

2 Antworten

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  1. Deine Beteiligung ist über 1 %, damit ist der Verkauf gem. § 17 EStG zu versteuern

  2. Nach Artikel VIII (auch nach den Änderungen) des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit GB findet diese Besteuerung im Wohnsitzstaat statt.

  3. Also wirst Du den Gewinn in Deutschland versteuern müssen, hast aber gem. § 17 Abs. 3 bei 22 % Beteiligung einen Freibetrag von 1.994,- Euro, wenn Dein Gewinn 7942,- Euro nicht übersteigt. Macht er das, ist der übersteigende Betrag von den 1.994,- Euro zu kürzen. Also ab einem Gewinn von 9.936,- Euro ist voll zu versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

jueschumacher 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 18:25

Vielen Dank!!!
Wie wäre die Einkommensteuer auf den Veräusserungsgewinn zu ermitteln, wenn ich weniger als 1% des nominalen Geschäftskapitals als Anteile halten würde. Da in GB Limited Companies meistens in ihrem Memo & Articles of Association eine generelle Anteilsanzahl und deren Wert angeben, diese aber tatsächlich nicht gezeichnet sind (sozusagen als möglicher Vorrat für zukünftige Herausgabe/Zeichnungen vorgehalten werden, aber nicht in der Bilanz stehen), ist mein tatsächlicher Anteil 22%, der aber unter 1% fällt, wenn man die theoretische Anzahl aus dem Memo & Articles zugrunde legt.

wfwbinder  03.03.2015, 15:01
@jueschumacher

Dann erfolgt die Besteuerung gemäß § 20 Abs 2 EStG mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 %.


Es entfällt dann natürlich der oben genannte Freibetrag.


Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das deutsche Finanzamt nicht die Bilanz sehen will.

müsste sich verhalten wie allgemeiner Gewinn aus Kapitalerträgen.


jueschumacher 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 15:31

Vielen Dank, das trifft sich mit der anderen Antwort!