Wie ist es mit der Steuerzahlung bei einer Zwangsversteigerung?

2 Antworten

Du versuchst es wohl auf mehreren Wegen, was?

Warum analysierst du nicht einfach die gegebenen Antworten? Es ändert sich doch weder was am Sachverhalt noch an den Folgen.

Wenn du es immer noch nicht verstehst, hilft auch eine erneute Frage nicht. Du musst jemanden aufsuchen, der dir erklären kann, was passiert und der möglicherweise auch helfen kann, die Folgen abzumildern.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich um so weniger, warum die Frage hier steht.

Nordlicht:

Das Meistgebot unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Die schuldrechtlichen Verpflichtungen bleiben, soweit die Gläubiger nicht voll befriedigt werden,  bestehen. Der Schuldner haftet also für die Ausfälle weiterhin mit seinem gesamten Vermögen.

Die bei der Festsetzung des geringsten Gebots berücksichtigten Rechte am Grundstück werden in der Weise gedeckt, dass sie bestehen bleiben. Der Ersteher (Meistbieter) erwirbt also keinesfalls immer lastenfrei.