Wie und auf wessen Namen sollte man das Kautionsgeld anlegen?
Ich dachte mir ich eröffne mir ein neues Sparkonto auf meinen Namen und lege die Kaution an, so daß sich Zins und Zinseszinsen ansammeln. Bei Kündigung hebe ich das gesamte Geld wieder ab und gebe es dem Mieter zurück. Ist das so o.k.?
3 Antworten
Das Mietkaution-Sparbuch wird auf den Namen des Vermieters - jedoch von dessen Vermögen getrennt unter einer separaten Kundennummer - angelegt.
Das Konto wird als Treuhandkonto geführt, nur der Vermieter kann verfügen und die Daten des Mieters werden in den Kontounerlagen vermerkt. Eine Freistellung ist NICHT möglich, bei den minimalen Zinsen jedoch auch nicht notwendig.
Wenn der Mieter kleinlich ist, dann hast Du ganz schlechte Karten. Der BGH hat jüngst entschieden, dass ein Mieter eine Kaution nur auf ein Treuhandkonto überweisen braucht. Ein nur auf Deinen Namen angelegtes Sparkonto ist ohne Treuhandvereinbarung aber kein Treuhandkonto. Also braucht der Mieter Dir, wenn er es ganz genau nimmt, auch keine Kaution zu bezahlen!
Damit mußt Du die Zinsen in Deiner Steuererklärung angeben. Besser ist es das Ganze auf den Namen des Mieters anzulegen, dann gibt es jährlich eine Zinsbescheinigung die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist und dieser kann sich im Rahmen der Günstigerprüfung mitunter die abgeführte Kapitalertragssteuer wieder zurückerstatten lassen.