Wie schwerwiegend sind Lücken in der Deutschen Rentenversicherung?
Hallo,
ich bin seit dem 01.04. arbeitlos ohne Bezüge gemeldet und habe das Problem, dass ich mit den Stellen, die mir vom Arbeitsamt vorgeschlagen werden meist recht unzufrieden bin. Ich würde mich dort nun gerne wieder "abmelden", also mitteilen, dass ich kein Interesse mehr an einer Vermittlung habe und mich ausschließlich selbst um eine geeignete Stelle kümmern. Mein Berater meinte jedoch, dass in dem Fall auch keine Rentenausfallzeiten mehr an die Rentenversicherung gemeldet werden und sich dann ein ungeklärter Zeitraum in meinem Rentenkonto bilden würde.
Kann mir vielleicht Jemand erklären was daran so schwerwiegend sein soll? Ich verstehe das ganze leider nicht so gut. Da ich arbeitslos ohne Bezüge (auch freiwillig krankenversichert) gemeldet bin, wird momentan ja eh nichts in die Rentenversicherung eingezahlt...
3 Antworten
Nun, der Effekt für die Rente ist bei ALG I Bezug pro Jahr Bezug knapp 27 Euro weniger monatliche Rente. Bei Status arbeitssuchend ohne Bezüge ist der Effekt 0 Euro. Insofern vernachlässigbar. Jedoch in zwei Aspekten hat Dein Berater recht. Falls Du mal in die missliche Situation kommen solltest eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu wollen, musst Du 60 Monate in den Sozialversicherungssystemen gewesen sein. Ob als zahlendes Mitglied oder durch Ausfallzeiten ist egal. Meldest du dich ab, so hast du keine Anwartschaftszeiten. Deswegen die Frage...schon die 60 Monate erfüllt? Wenn nein, ist eine Abmeldung keine gute Idee. Der zweite Aspekt ist, ab wann Du später Rente beantragen kannst. auch hier sind Vorversicherungszeiten zu berücksichtigen. Es wäre ärgerlich, wenn Du im Rentenalter keine Rente beantragen kannst, weil Dir die paar Monate, in denen Du dich abgemeldet hast fehlen und Du diese später noch arbeiten müsstest. Also, dein Berater hat schon Recht mit seinem Argument. Und außerdem, was hast Du davon, Dich abzumelden?
"Und außerdem, was hast Du davon, Dich abzumelden?"
Ja, im Grunde... nix. Danke für deine Antwort! War mir wirklich äußerst hilfreich!
bei den miesen rentenansprüchen heutzutage, die sich mit den nächsten jahrzehnten noch erheblich verschlechtern werden, wäre ich sehr vorsichtig, lücken entstehen zu lassen. ich kann ihre situation und ihren ärger verstehen, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. später ärgern sie sich.
Ohne ALG 1-Bezug werden vom Amt keine RV-Beiträge an die GRV entrichtet. Ein Entgeltpunkt in der GRV (bei Beiträgen auf Basis des Durchschnittsverdienstes) erbringt aber immerhin einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von rund 28 € - oder 336 € pro Jahr oder 6.700 € über 20 Jahre Rentenbezugszeit. Dieser "Amtsbeitrag" hat also doch schon einen ordentlichen Wert.
"Dieser "Amtsbeitrag" hat also doch schon einen ordentlichen Wert." Aber nur wenn ich finanzielle Leistungen beziehen würde, sofern ich dich da richtig verstanden habe. Danke für die Antwort! Sehr hilfreich.