Die Entscheidung ist persönlich zu treffen, ich kann aber eine mathematische Hilfestellung geben:

  1. Der FT Fonds hat von 1996 bis 2013 eine Durchschnittsrendite erzielt von 6,18% p.a. (von 70 € auf 194 €)

  2. Der Dax hat im selben Zeitraum 8,74% p.a. erzielt (von 2.300 Indexstand auf 9.560)

  3. Wenn alles verkauft würde und künftig weiterhin 6,18% p.a. erzielt würden, dann kämen nach Abzug der Abgeltungssteuer nur noch 4,55% Rendite p.a. netto heraus (73,6% davon). Allerdings werden auch derzeit schon ca. 0,6% p.a. an Abgeltungssteuer abgeführt auf die ca. 40% an Dividenden.

  4. Um in der Nettobetrachtung Rendite-"neutral" zu bleiben, müßten künftig statt 6,18% dann 8,4% p.a. an Brutto-Rendite erzielt werden. Das ist möglich, aber dauerhaft eher schwierig, weil der Aktienmarkt historisch ca. 7-8% p.a. erwirtschaftet. Man müßte also schon ein etwas höheres Risiko eingehen (z.B. via Small Caps), um höher zu gelangen.

  5. Die derzeitige Besteuerung von ca. 2,5% p.a. an Dividendenerträgen macht ca. 0,6% Renditeverlust aus p.a.

  6. Fazit: Bei identischem Risiko wird es ein anderer Dax-naher Fonds schwer haben, die nötigen 1,6-2,2% p.a. an dauerhafter Zusatzrendite zu erzeugen. Wohl eher halten.

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Nach einem Aspekt hatte ich noch gesucht. Es läge nämlich eine "schädliche Verwendung" als bAV vor, wenn der Antrag auf Kapitalauszahlung früher als 12 Monate vor dem Ausscheiden gestellt würde mit der Folge nachträglicher Aberkennung der Steuerfreiheit während der Beitragszahlung.

vgl. BMF-Schreiben, Nr. 177 unterer Abschnitt.

http://www.bav-recht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=8

... Erfolgt die Ausübung des Wahlrechtes innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, so ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Beitragsleistungen weiterhin nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen werden....

Eine etwas spätere Auszahlung hingegen ist unkritisch, es muss aber mindestens das 60. Lebensjahr vollendet sein.

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Die lfd. Kosten eines Versicherungsmantels liegen meist zwischen 6 und 12% (vgl. Vertragstext, "Kleingedrucktes") der Einzahlungen. Bei beitragsfreien Versicherungen fallen nur Teile dieser Kosten an. Von mind. 5% p.a. kann man aber meist ausgehen. D.h., wenn die in der RV enthaltenen Fonds weniger als ca. 5% Wertzuwachs pro Jahr erzielen, dann dürfte das Vertragsguthaben auch insgesamt sinken.

Ich empfehle, die Versicherung erneut zur Nennung der Kosten aufzufordern, ggf. hilft ein Hinweis auf die mögliche Einschaltung des Ombudsmannes: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Alternativ kann man die Wertentwicklung einige Monate lang anschauen und selber kalkulieren, was verloren geht. Dabei ist dann die Differenz zu betrachten zur Wertentwicklung der Fonds im selben Zeitraum.

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Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.

http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung

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Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.

In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.

Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.

http://www.ra-heimbach.com/direktversicherung-beitraege-krankenkasse-3A-bundesverfassungsgericht-hebt-bsg-urteil-auf-21-_387.html

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Vergleichsrechner im Netz gibt es nicht, vielmehr sind alle dort verfügbaren "Rechner" nur Adressensammler, die gar nicht rechnen, sondern die Adressen der Interessenten/innen sammeln und an Vermittler weiterverkaufen. Davon rate ich ab, denn so weiß man noch nicht einmal, an wen man dabei gerät.

Besser: Selbst einen Versicherungsmakler bzw. Honorarberater identifizieren und diesen gezielt beauftragen. Als Honorarberater und Makler gehe ich so vor, alle geeigneten Tarife am Markt vom führenden Vergleichsrechner identifizieren zu lassen. Anschließend stelle ich die besten drei dann einem sog. "Nettotarif" gegenüber, der keinerlei Provisionen und nur ca. 1/3 der lfd. Vertragskosten enthält. Nettotarife lohnen sich praktisch immer für Mandanten/innen bei größeren Summen.

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