Bei Bg rente und Erwerbsminderungsrente...Darfman Vollzeit arbeiten ?
Also ein bekannter bezieht von bg eine unfallrente und noch dazu ist er Frührentner. Hat Zuschuss bezogen von bg für sein Auto, hat auch treppenlift im Haus einbauen lassen und wird vonnihm garnicht benutzt. Seit neuesten geht er Vollzeit arbeiten und das auch noch in seinem alten Beruf. Bekommt man da alles weiterhin bezahlt oder prüft das nicht der Zoll?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Danke
2 Antworten
Nöö, der Zoll hat damit nichts zu tun.
Der kommt, als Vollstreckungsinstanz, erst ins Spiel, wenn die Berufsgenossenschaft und die DRV die zuviel gezahlten Renten wieder haben wollen, sofern der nun arbeitende Frührenter nicht umgehend für Rückzahlung sorgt. ;-)
Sofern der Frührentner seinen dbzgl. obligatorischen Mitteilungspflichten gegenüber den Rententrägern nicht nachgekommen ist, fällt denen das spätestens beim automatisierten Datenabgleich, wahrscheinlich wegen der eingehenden Sozialabgaben, aber schon deutlich früher auf.
Hallo,
es gibt zwei verschiedene Erwerbsminderungsrenten:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung (laut ärztlichem Gutachten Tätigkeit nur für weniger als 3 Stunden täglich möglich)
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (laut ärztlichem Gutachten Tätigkeit nur für mind. 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich möglich)
Der Rentner ist verpflichtet die Tätigkeit der Rentenversicherung mitzuteilen. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen über die Beschäftigung an die Krankenkasse (die das an die Rentenversicherung weiterleitet) zu machen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob noch alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Die Rente wird dann gekürzt oder fällt weg (für die Vergangenheit erfolgt dann eine Rückforderung).
Der Zoll kommt ins Spiel, wenn Schwarzarbeit vorliegt (und der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsmeldungen macht).
Gruß
RHW
Hallo Tolstoj,
vielen Dank für die Ergänzung.
Hier die ganz genauen Regelungen:
Diese Aussage in der Broschüre ist m.E. sehr wichtig:
Außerdem beachten Sie bitte, dass Sie nur
im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens zu
Ihrer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen
dürfen – das sind bei der Rente wegen
voller Erwerbsminderung unter drei Stunden
täglich und bei der Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung unter sechs Stunden
6 täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie
unter Umständen Ihren Rentenanspruch.
Ggf. überprüft die Rentenversicherung den Gesundheitszustand erneut.
Gruß
RHW
Hallo, seit 01.07.2017 gilt ein neues Gesetz, das besagt, bei voller EM Rente eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gibt. Diese ist nicht an tägliche Stunden oder wöchentliche Stunden ausgelegt, sondern nur auf den jährlichen Betrag. Vielleicht arbeitet er 3 Monate Vollzeit, verdient 6300 Euro und hört wieder auf.