Wie mit Adressänderung bei neuem 1. und 2. Wohnsitz verfahren?
Da mein Lebensmittelpunkt mittlerweile bei meinem Partner ist, ich meine Wohnung aber wegen der örtlichen Nähe zum Arbeitsplatz erstmal behalten werde, wird diese nun zum 2. Wohnsitz.
Von Freitag bis Montag Morgen bin ich bei meinem Partner, unter der Woche meist komplett in der Wohnung bei der Arbeit.
Auch wenn mein Lebensmittelpunkt bei meinem Partner ist, bin ich an Werktagen ja meist am 2. Wohnsitz und hauptsächlich an den Tagen vor Ort, wenn Post kommt.
Wo bin ich denn tatsächlich verpflichtet, meine Adresse des Hauptwohnsitzes anzugeben?
2 Antworten
Dort wo dein Lebensmittelpunkt ist.
Steuerlich gesehen wäre es deutlich geschickter wenn die gemeinsame Wohnung mit dem Partner der Erstwohnsitz ist. Den Nebenwohnsitz aus beruflichen Gründen könntest du dann in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Die Kommune am Arbeitsplatz wird auf Erstwohnsitz drängen. Weil sie dann höhere Zuwendungen erhält. Das darf sie aber m.E. nicht.
https://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen
Ich musste darlegen dass mein Lebensmittelpunkt nicht da ist. Was hilft ist wenn die gemeinsame Wohnung größer ist, wenn man dort in einem Verein aktiv ist etc. Bei mir ging dann am Ende alles gut durch
Danke für deine Antwort, hatte meine Frage ungeschickt formuliert. Hauptwohnsitz wird beim Partner sein, es ging mir darum, ob ich überall die Adresse vom 1. Wohnsitz angeben muss oder die Post weiter zum 2 Wohnsitz kommen lassen kann.