Wie lange dauert die Übersendung der Löschungsunterlagen der Gläubigerin des Rechts Abteilung III lfd. Nr. 3 in grundbuchmäßiger Form ?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zusendung der Löschungsbewilligung geht in der Regel sehr zügig, da ja alle Banken regelmäßig hierauf angewiesen sind. Aber auch hier gibt es bei den Banken Unterschiede, manche brauchen 3 Tage, andere 3 Wochen und in Einzelfällen auch mal mehr. Eine pauschale Aussage ist also, wie so oft, leider nicht möglich.

Einziges echtes Hindernis könnte sein, dass der Kaufpreis nicht zur vollständigen Tilgung der aus der fraglichen Grundschuld resultierenden Darlehensforderung der Bank gegenüber dem Verkäufer ausreicht. Dann wird sich die Bank ggf. noch mit dem Verkäufer über die weiteren Rückzahlungsmodalitäten unterhalten wollen - das kann Zeit in Anspruch nehmen, bis eine Lösung gefunden ist. Aus dem Grund kümmern sich Verkäufer in der Regel vorher um diese Thematik.


ceciliados 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 17:46

Herzlichen Dank, die Erklärung ist sehr hilfreich. Kann man die Zusendung der Unterlagen, nach dem Notartermin bei der Bank, von der Bank zu unserem Notar beschleunigen?

Bankrevisor  13.12.2016, 20:34
@ceciliados

Da sehe ich keine realistische Beschleunigungsoption. Eine fremde Bank, bei der du vermutlich nicht mal Kunde bist, wirst du kaum zur schnelleren Arbeit bewegen können. Das ist aber in der Regel auch gar nicht notwendig, weil diese Arbeiten auch so zügig über den Tisch gehen.

Wie lange wartetest du denn schon auf die Erfüllung der Treuhandauflage?

ceciliados 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 16:54
@Bankrevisor

Vor 2 Wochen sollte schon die Hausübergabe stattfinden. Mittlerweile hat es sich rausgestellt, dass es sich bei dem Verkäufer ein paar Änderungen ergeben haben: durch eine Pfändung wurden die Konten gesperrt und die Bank braucht noch etwas Zeit, obwohl Anfang letzter Woche alles geregelt wurde. Das haben wir aber erst vor kurzem erfahren.

C. Dos:

Hast du als Darlehensnehmer und Objekteigentümer den Grundpfandrechtsgläubiger beizeiten von der beabsichtigten Veräusserung der beliehenen Immobilie  informiert

und die Kündigung ausgesprochen

und die Frist nach § 488 III 2 BGB eingehalten

und den Notar beaufragt, die treuhänderische Abwicklung vorzunehmen, vornehml. die Löschungsunterlagen einzuholen?

Ob der Kaufpreis überhaupt ausreicht, um sämtliche Forderungen vorzeitig anzulösen (sh. Antwort  Bankrevisor), klärst du am besten mit dem Notar.

Hast du eine Forderungssaufstellung erhalten du sie auf die Richtigkeit überprüft?


Bankrevisor  13.12.2016, 09:00

Ich habe C. Dos so verstanden, dass er Käufer der Immobilie ist ("einen Hauskaufvertrag unterschrieben"), aber du könntest natürlich mit deiner Auslegung der Frage auch Recht haben.

ceciliados 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 17:41

Danke, ich bin aber in dem Fall der Käufer.