Wie kann man die Abgabe der Vermögensauskunft abwenden?
Ich habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen und ich wurde direkt zur Abgabe einer Vermögensauskunft in 3 Wochen geladen wenn ich nicht den Vollständigen Betrag in Höhe von 1090 Euro zahle. Die Forderung stammt aus einem Rechtsstreit meines ehemaligen Arbeitgebers. Die Prozesskostenhilfe wurde vor 3 Jahren abgelehnt und dadurch kam diese Forderung zustande. Natürlich kann ich innerhalb von 3 Wochen keine 1090 Euro auftreiben, da ich gerade mal soviel im Monat verdiene. Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit die Abgabe der Vermögensauskunft durch Teil- oder Ratzenzahlung abzuwenden? Oder gibt es da keinerlei Möglichkeiten? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
1 Antwort
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Zum Glück nur auf Antragstellerseite!
Es handelt sich ja um den Teil eines zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahrens. Herr des Verfahrens ist der antragstellende Gläubiger. Nur der kann Verfahrenseinstellung beantragen. Dich mit einem Ratenzahlungsgesuch an den GV zu wenden, macht daher keinen Sinn. Der GV macht nur, was ihm befohlen. Du mußt mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und versuchen, ihn zu einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bewegen.
Eins sollte Dir aber klar sein. In diesem Verfahrensstadium gibt ein Gläubger nichts mehr auf Geschwätz und hohle Versprechungen. Wenn Du den Gläubiger milde stimmen willst, mußt Du sofort Geld heraus rücken. Nur dann besteht eine vage Hoffnung für Dich, dass der den Termin abbläst.