Wie kann ich die Fahrtkosten zur Berufsschule angeben, wenn kein Arbeitsweg berechnet wird (Familienbetrieb)?
Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärung für die Zeit der Ausbildung.
Wie kann ich die Fahrten mit der Bahn zur Berufsschule angeben?
Dieses sind die einzigen Fahrtkosten die ich hatte, da ich meine Ausbildung im Familienbetrieb absolviert habe und das Büro, sich im gleichen Haus befand indem ich auch gewohnt habe (Handwerksbetrieb). Somit hatte ich also keinen Arbeitsweg.
Die Steuererklärung mache ich über smartsteuer.
Ich wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar.
2 Antworten
Trotzdem ist ja das Büro im Elternhaus die erste Tätigkeitsstätte. Daher sind die Fahrten zur Berufsschule als Dienstreise mit den vollen km (hin und zurück) anzusetzen, Zeile 49 bis 50 Anlage N.
Aber wie schon unten erwähnt, das wirkt sich erst aus, wenn Du auf Werbungskosten über 1.000,-€ kommst (und Lohnsteuerabzug hattest).
Sofern Du nicht über den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1000 Euro kommst, kannst Du dir das alles ersparen.
Dieser Betrag wird vom FA automatisch als Pauschale abgezogen.
Nur wenn Du insgesamt höhere Werbungskosten hast, musst und solltest Du alles aufführen.
Viel Erfolg.