Wie hoch sind die Erbschaftsteuern nach Verlust des Verwandschaftsverhältnis zur leiblichen Großmutter, wenn ich in ihrem Testament berücksichtigt wurde?
Hallo liebe Finanzfrage-Community,
anscheinend ist die Konstellation eher selten, jedenfalls finde ich im Netz keine verlässliche Info zu dem Thema.
Ich wurde nach dem Tod meiner leiblichen Mutter als Kind von meiner Stiefmutter adoptiert. Ich bin heute 40 Jahre alt und wurde im Testament meiner Großmutter meiner leiblichen Mutter berücksichtigt.
Da ich jedoch laut der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch auf einen Pflichtteil hätte, würde ich gerne wissen, wie es mit der Erbschaftssteuer gehandhabt ist.
Kommt hier die Besteuerung nach direktem Enkelkind mit den entsprechenden Freibeträgen zum tragen, oder muss ich Steuer bezahlen, als wäre ich nicht verwandt?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
3 Antworten
Ich wurde nach dem Tod meiner leiblichen Mutter als Kind von meiner Stiefmutter adoptiert.
Damit wurde die Verwandtschaft zu Deiner biologischen Großmutter nicht beendet.
Hier ist m.M.n. Abs. 2 Par.1756 BGB eindAbs. 2 Par.1756 BGB?utig.
Ist denn die Verwandtschaft zur Grossmutter erloschen oder greift Abs. 2 Par.1756 BGB?
Wenn das so ist, gilt wohl sogar ein Freibetrag von 400.000,-€, da das Kind (Deine Mutter) vorverstorben ist.
Ganz einfach, wenn die Personen, die Dich mit Deiner Großmutter verbinden (Deine Mutter) verstorben sind, trittst Du mit den Freibeträgen, an deren Stelle.
§ 15 Abs. 1 a ErbStG, die Kindschaftsverhältnisse für die Erbschaftsteuer gelten auch dann, wenn die Verwandtschaft durch Adoption erloschen ist.