Stiefbruder hat Erbe ausgeschlagen. Seit 6 Monaten durch Zufall erfahren. Wurde Informationspflicht verletzt?
Hallo. Mein Stiefbruder (Sohn aus erster Ehe meines Stiefvaters), hat nach dem Tod meiner leiblichen Mutter vor 6 Monaten, das Haus mitsamt Inhalt beschlagnahmt als vermeintlicher Gesamterbe laut Testament. Ich hatte meinen Pflichtteil beansprucht ihm gegenüber. 6 Monate keine Reaktion, auch nicht nach Klageeinreichung. Dann vor Ablauf der Erwiderungsfrist bei Gericht, die Info, er habe schon eine Woche nach dem Tod meiner Mutter das Erbe ausgeschlagen. Ergo: Klage umsonst eingereicht (1/3 Vorschuss ist weg) Haus seit 6 Monaten unberechtigt geplündert durch Stiefbruder. Zeit für nix. Hätte mein Bruder, der gegnerische Anwalt, oder nicht zumindest das Nachlassgericht (mein Anspruch, AdR. etc.bekannt ) mich benachrichtigen müssen? Möchte gern gegenüber Gericht, Anwalt oder Stiefbruder aktiv werden. Ungehörig!
3 Antworten
Hi!
Gegenüber dem Nachlassgericht wirst Du keine Ansprüche geltend machen können. Genauso wenig gegenüber dem gegnerischen Anwalt, der ja nur die Interessen des Gegners vertritt.
Interessant finde ich aber, dass dein Stiefbruder sich am Erbe bedient hat. Das kann unter Umständen Diebstahl sein, da er das Erbe ja zuvor ausgeschlagen hat.
In diesem Zusammenhang habe ich mal gelesen, dass wenn ein potentieller Erbe sich an dem vererbten Vermögen bedient, dass er damit das Erbe antritt und nicht mehr ausschlagen kann.
Den Gerichtsvorschuss kannst Du ggf. auch gegenüber deinem Stiefbruder geltend machen, da er dich ja durch entsprechende irreführende Aussagen zur Klage veranlasst hat. Denke aber das ist dünnes Eis.
Nimm Dir in der Sache am besten einen Fachanwalt für Erbrecht. Der kann Dir sicher am besten weiterhelfen.
Wenn er das Erbe ausgeschlagen hat, darf er aus dem Haus noch Nichtbezahlung eine Stecknadel mitnehmen. Zeig ihn an.
Wer ist denn jetzt der Erbe? Das muss wohl komplett neu aufgerollt werden.