Stiefbruder hat Erbe ausgeschlagen. Seit 6 Monaten durch Zufall erfahren. Wurde Informationspflicht verletzt?

3 Antworten

Hi!

Gegenüber dem Nachlassgericht wirst Du keine Ansprüche geltend machen können. Genauso wenig gegenüber dem gegnerischen Anwalt, der ja nur die Interessen des Gegners vertritt.

Interessant finde ich aber, dass dein Stiefbruder sich am Erbe bedient hat. Das kann unter Umständen Diebstahl sein, da er das Erbe ja zuvor ausgeschlagen hat.

In diesem Zusammenhang habe ich mal gelesen, dass wenn ein potentieller Erbe sich an dem vererbten Vermögen bedient, dass er damit das Erbe antritt und nicht mehr ausschlagen kann.

Den Gerichtsvorschuss kannst Du ggf. auch gegenüber deinem Stiefbruder geltend machen, da er dich ja durch entsprechende irreführende Aussagen zur Klage veranlasst hat. Denke aber das ist dünnes Eis.

Nimm Dir in der Sache am besten einen Fachanwalt für Erbrecht. Der kann Dir sicher am besten weiterhelfen.

Wenn er das Erbe ausgeschlagen hat, darf er aus dem Haus noch Nichtbezahlung eine Stecknadel mitnehmen. Zeig ihn an.

Wer ist denn jetzt der Erbe? Das muss wohl komplett neu aufgerollt werden.