Wie errechnet sich der Beleihungswert eines ungebauten Hauses?
Habe gestern ein Angebot der PSd Bank über ein Baugeld gelesen. Man kann dort bis zu 80% des Beleihungswertes aufnehmen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber ein Baugeld ist doch hauptsächlich, oder sowohl als auch für ein neu zu bauendes Haus, oder? Wie kann man dann davon einen Beleihungswert errechnen?
2 Antworten
Ungebaute Häuser, oder wie man besser sagt, ein unbebautes Baugrundstück, haben in Prozent des Verkehrswerts einen höheren Beleihungswert als bebaute Grundstücke.
Über die üblichen Grundstückspreise erhältst Du Auskunft bei Deiner Gemeinde oder beim Makler.
FlorianS. Folgende überschlägige Beleihungswert-Ermittlung gibt dir einen ersten Anhaltspunkt: Aktueller Wert des Grund und Bodens zuzügl. Erschliessungfskosten plus angemessene voraussichtliche Baukosten incl. Baunebenkosten und Aussenanlagen = Gestehungskosten abzüglich 10 % (Sicherheitsabschlag) Resultat = Beleihungswert. Der erststellige Beleihungsraum beläuft sich auf 60 % des Beleihungswerts. Im zweitstelligen Beleihungsraum sind weitere 20 %, insgesamt also 80 % - bonitätsabhängig - möglich. Der Darlehensgeber bewertet das Beleihungs-Objekt zunächst so, als wären die Bauilichkeiten samt Außenanlagen schon fix und fertig erstellt. Baudarlehen werden i.d.R. je nach erreichtem und nachgewiesenem Bautenstand ratierlich ausgezahlt. Die Bank stützt Darlehens-Teilauszahlungen während der Bauzeit u. a. auf aktuelle Bautenstandsberichte des bauleitenden Architekten oder eines Banksachverständigen. Unbebaut bleibende Grundstücke (also Grundstücke ohne Gebäude) werden i.d.R. nicht beliehen.