Antwort
Verrieselungstonnen im Sinne eines Versickerungsbereiches (unterirdisch) und Drainageleitungen stellen kein Bauwerk dar und können somit auf dem eigenen Grundstück ohne Einschränkung hergestellt werden. Die bauordnungsrechtlichen Belange der jeweiligen Länderbauordnung ist dahingehend zu prüfen. Tipp: Verrieselungsbereich (Versickerung) eventuell gemeinsam im Grenzbereich planen. Tipp: Rechtschreibung tut allen gut.