Widerrechtlicher Umleitung der Gartenwasserpumpe/Eigentumsrecht
Wir haben vor zwei Jahre ein Reihenhaus gekauft mit Garten. Alle Nachbarn haben eine Wasserpumpe, wir nicht. Jetzt haben wir gebuddelt und festgestellt, daß wir sehr wohl ein Pumpenrohr im Boden haben. Nur unser Nachbar hat vor ca. 50 Jahre es heimlich in seinem Garten umgeleitet und dort eine Pumpe raufgesetzt. Wie sind da jetzt unsere Rechte ? Wir wollen eine Vereinbarung aufsetzen, wo schriftlich festgehalten wird, daß wir zu jederzeit sein Grundstück betreten können um dort Wasser zu pumpen auch über seinem/unseren Tod hinaus und/oder bei Hausverkauf ? Wenn wir es jetzt durchtrennen würden, geht wahrscheinlich alles kaput, da es schon 50 Jahre in der Erde steckt.Er hat unser Grundstück damals verkauft und hat sich geärgert, daß die Wasserpumpe auf unsere Seite war und wollte wohl keine neue Pumpe auf seinem Grundstück schlagen. MfG
3 Antworten
Wenn kein Nutzungsvertrag für euren Nachbarn vorliegt und nichts im Grundbuch eingetragen ist, ist es Diebstahl. Mit dem Nachbarn sprechen und ihm sagen, dass du den Anschluß jetzt selber brauchst. Dann Anschluss auf dich ändern und den neuen Wasseranschluss genießen. Ich würde auch nicht akzeptieren, wenn ein Nachbar von meinem Grundstück eine Wasserleitung zu sich zieht. Aufgrund des Alters solltest du prüfen, ob eine neue Leitung nicht kostensparender ist für dich.
Du bist Eigentümer, also entscheide, dass er kein Wasser von eurem Grundstück bekommt.
Servus.Erstmal miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden.Geht das nicht,Bei der Stadt nachfragen und evtl. Unterstützung an fordern.Als Letztes Mittel Rechtsanwalt.
Sprich den Nachbarn an und stelle ihn vor die Wahl über ein T-Stück euren Garten ebenfalls mit Wasser zu versorgen oder das vorhandene Rohr ansonsten zu kappen. Auch nach 50 Jahren sind Rohre nicht so verostet, dass man sie nicht wieder fachgerecht neu verbinden könnte. Und nach dem Trennen wäre der Nachbar aussen vor.
Haben wir auch schon überlegt, daß mit dem T-Stück. Die Sache ist ja die, daß es der Nachbar ist, d.h. wir müßen (leider) noch eine Weile mit ihm auskommen und wollen deswegen eine einigermaßen für beide Parteien akzeptabele Einigung. Mal sehen wie daß wird mit dem T-Stück. Ich will nicht jedesmal in "seinem" Garten um Wasser zu pumpen, bin froh, wenn ich ihm nicht sehe.
P.S. Ich brauche den Anschluß nirgendwo eintragen zu lassen, denn es handelt sich ja um eine Gartenpumpe auf unserem Gartengrundstück. Wir bezahlen ja auch kein Geld für das Wasser. Wir wollen/können es ja nicht ändern bzw. kappen wegen Rost etc. Es geht um die weitere Nützung von beide Parteien . Was auch für später schriftlich festgelegt werden muß, da der gute Mann ja schon über 80 Jahre ist und sein Sohn, der später sein Haus übernehmen wird, weiß (noch)von nichts. MfG