Umlegung der Grundsteuer auf NK für zwei Hausnummern, aber nur einem Haus erlaubt?

2 Antworten

Die Grundsteuer B wird nicht nach Haus-Nr. berechnet, sondern nach den Grundstücken und den Immobilien darauf. Wenn also ein Haus abgerissen wurde, wird nur noch die Grundsteuer für den Grund und Boden berechnet und das verbleibende Haus berechnet. Sind denn 2 verschiedene Grundstücke vermessen vorhanden? oder haben sich auf einem Grundstück 2 Häuser befunden, wovon eines abgerissen wurde. Wenn der Abriss entsprechend gemeldet wurde, ist die Grundsteuer korrekt, da Ihr ja das Haus mit Grundstück gemietet habt.


Tja2018 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 13:25

Hallo! Es sind beide Häuser auf dem gesamten Grund gestanden - allerdings war ehemals ein Zaun dazwischen, der aktuell aber nicht mehr vorhanden ist. Unser aus steht im Vordergrund an der Straße, das andere stand sozusagen hinten im Garten.

Ich gehe davon aus das der Abriss gemeldet wurde. Insofern haben wir das Haus mit Garten gemietet - wie Sie sagen.

Mich irritiert nur warum eben diese 2 Hausnummern aufgeführt werden, wenn "unser" Haus praktisch mit Garten gemietet ist.

Snooopy155  28.05.2018, 15:31
@Tja2018

Wenn Ihr die Grundflächen von Beiden Grundstücken nutzt und dies auch im Mietvertrag festgehalten ist, dann kann die gesamte Grundsteuer umgelegt werden

EnnoWarMal  29.05.2018, 08:50
@Tja2018
Ich gehe davon aus das der Abriss gemeldet wurde. Insofern haben wir das Haus mit Garten gemietet - wie Sie sagen.

Nein, hier müsste ein Antrag auf Neubewertung gestellt werden. Woher soll das Finanzamt sonst wissen, dass das Haus weg ist? Die schlendern ja nicht durch die Geografie und gucken, welche Häuser heute noch da sind.

Wenn Ihr beide Grundstücke gemietet habt, müsst Ihr auch die Grundsteuer für beide zahlen. Um sicherzugehen, könnt Ihr Euch die aktuellen Grundsteuerbescheide vorlegen lassen. Der Betrag für den unbebauten Teil sollte schon ein Stück niedriger sein.

Ansonsten bleiben es auch nach dem Abriss zwei Grundstücke solange der Eigentümer die Teile nicht wieder zusammenlegen lässt.