Auf jeden Fall Bescheid sagen,das Du den bestellten Artikel doch erhalten hast.Behälst Du die Rückerstattung ,machst Du Dich strafbar wegen Betrugs .

...zur Antwort

Servus.Erstmal miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden.Geht das nicht,Bei der Stadt nachfragen und evtl. Unterstützung an fordern.Als Letztes Mittel Rechtsanwalt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.