WERKSSTUDENT Student Minijob Bürgergeld Eltern?
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein Sohn Studiert und arbeitet 12 Stunden die Woche und hat noch ein minijob 5 Stunden die Woche , beide tätigkeiten insgesamt 17 Stunden.
Als Werksstudent verdient er 48 Stunden x 15 Euro = 720 Euro , davon zahlt er die Krankenversicherungsbeiträge von 155 euro selbst , bleibt dann netto 556 Euro.
Bei der Mini job tätigkeit verdient er noch zusätzlich 280 euro netto, dass sind dann insgesammt 845 euro.
Bafög bekommt er nicht weil im moment keine reichlichen leistungspunkte erreicht wurden.
Ich und meine Frau und meine kleine Tochter bekommen
Bürgergeld gesamt 506 + 506 + 390 euro
+ 510 euro kindergeld wird angerechnet.
Mein Sohn der Studiert und es wird ihm Bürgergeld nich berücksichtigt.
Meine Frage ist was wird von mir und von meine Frau und Tochter angerechnet?.
Es gibt ja eine freigrenze für Studenten ein betrag von 556 euro so dass es nicht angerechnet wird.
Aber er ist ja über der freibetragsgrenze.
Kann mir einer bitte ein rat geben wue sich das rechnet u.s w.
Ich bedanke mich jetzt im voraus für eure hilfreiche Antworten.
Gruss
1 Antwort
Schlicht und ergreifend - die Einkünfte des Sohnes werden max. auf dessen Bedarf angerechnet - wobei Einkünfte bis zur Höhe von Minijobeinkünften anrechnungsfrei sein sollten.
Die Regelsätze der Eltern und der kleinen Schwester bleiben "unangetastet".