Werden Anschaffungskosten eines ausländischen Brokers übermittelt?
Ich (Österreicher) möchte mein Depot von Trade Rebuplic zu Flatex übertragen, nun habe ich die Frage ob die Einstandskurse von TR an Flatex übermittelt werden?
Der Support von TR mein:" Ausländische Banken nutzen nicht das innerdeutsche Taxbox-Verfahren. Dies hat zur Folge, dass bei einem Übertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten nicht automatisiert übermittelt werden.
Gemäß § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG kann der Steuerpflichtige den Nachweis der Anschaffungsdaten bei einem Wertpapiertransfer von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU, der EWR oder eines anderen Vertragsstaates nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer 1 der Richtlinie 2003/48/EG (Zinsrichtlinie) nur mittels Bescheinigung des ausländischen Instituts nachweisen.
Was meint der Support mit :" Nur mit Bescheinigung des ausländischen Instituts?"
2 Antworten
Da gibt es nun mehrere Fragezeichen:
Du schreibst, Du bist Österreicher. Wieso zitierst Du dann das deutsche Einkommensteuergesetz? Für Dich ist dann doch das Recht Österreichs anzuwenden. Es sei denn, Du lebst in Deutschland. Dann wäre die Staatsangehörigkeit aber ohne Bedeutung.
Sowohl TR wie auch flatex sind in Deutschland ansässige Banken. Wo wäre denn da für einen deutschen Steuerzahler die Auslandsberührung?
Mir scheint es eher so, dass Dir der als grottenschlecht bekannte Support von TR eine falsche Auskunft gegeben hat.
Melde alles von Dir aus an Flatex.
Aber warum interessiert es Dich als Österreicher? Hier bist Du, wenn Du in Österreich lebst, Steuerausländer udn hast keinen Abzug.
Die können doch nciht einfach, ohne Deine Anweisung verkaufen. Was sagen deren AGB dazu?
Ich habe schon Flatex kontaktiert und die meinten wenn Trade Rebuplic keine Anschaffungskosten weiterleitet an die neue Bank (hier Flatex) dann werden alle Werte im Depot verkauft und daraus resultiert dann wieder die Steuerpflicht.