Werden Aktiengewinne 2020 auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderung am laufen. Seitens Rentenversicherung habe ich einen Fragebogen zum Hinzuverdienst bekommen worin auch nach zu erwartenden Kapitalerträgen gefragt wird. Ich habe vor ein paar Wochen Aktien gekauft. Im Internet, auch bei Finanzfrage.net, liest man immerwieder das Ertrag aus Aktien keinen Einfluss auf die Rente haben, die Einträge sind aber alle sehr alt. Wie ist es im Jahr 2020? Nach einem Telefonat mit der Rentenversicherung wurde mir gesagt das diese Angaben durchaus benötigt werden um die Rentenhöhe zu berechnen! Was stimmt jetzt? Bin ich, weil ich gespart und mein Geld angelegt hab jetzt der Depp? Wie wird der Kapitalertrag auf die Rente angerechnet? Sollte ich jetzt besser alle Aktien verkaufen und das Geld auf den Kopf hauen oder unter der Matraze lagern um nicht beeinträchtigt zu werden?
Gruß
Chris
1 Antwort
Es wird nach Kapitalerträgen gefragt, " wenn diese steuerrechtlich zu den Einkünften aus ... Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit gehören". Da würde ich als Laie mit "nein" antworten.
Ein Gewerbe betreibst Du ja nicht und in Paragraf 18 EStG finde ich auch nichts passendes.
Hier das Formular, falls jemand nachlesen will.