Kontenklärung bei Rentenversicherung - welche Nachweise muss ich bringen?
Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, da meine Ausbildungszeiten nicht angerechnet sind. Kann mir jemand sagen, ob ich hier Unterlagen beibringen muss, z.B. Abitur, Wehrdienstzeiten, Immatrikulationsbescheinidung? Wegen eines Umzugs und Einlagerung von Unterlagen habe ich momentan keinen Zugriff.
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Hallo blechle, wenn Du die Ausbildungszeiten anrechnen lassen willst, solltest Du auf jeden Fall Nachweise über die absolvierte Ausbildung einreichen (z. B. Schulvertrag, Abschlußzeugnis), Du kannst die Kontenklärung aber auch verschieben und dann einreichen, wenn Du wieder Zugriff auf Deine Unterlagen hast, Du solltest der Rentenversicherung aber kurz Bescheid geben.