Wer zahlt für Reparatur verkalkter Wasserleitungen?

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Die Reparatur oder Sanierung von verkalkten Wasserleitungen ist einzig und allein Sache des Vermieters.

Nur das Entkalken der Perlatoren und eventuell selbst installierter Armaturen obliegt dem Mieter, alle anderen Teile hat der Vermieter ohne wenn und aber wieder in Schuss zu bringen.

Hallo Stieglitz,bei selbst verlegten Rohren und Armaturen,könnte eine teilbeteiligungrechtens sein. Aber dervermieter ist sonst für das Leitungssystem verantwortlich! habt Ihr eventuell noch Bleirohre oder einen hohen Wasserhärtebereich,zb.4-5?Dann nur derVermieterallein.

Meiner Meinung nach, ist dies ganz klar, die Sache des Vermieters.

Die Reparaturkosten für die Leitungen muß der Vermieter tragen.

Ein Münchner Richter hat sich der Reparaturproblematik bereits angenommen:

http://www.kostenlose-urteile.de/Entkalken-ist-Vermieterpflicht.news5537.htm

Anders verhält es sich bei der Entkalkung des Warmwasserboilers. Die Kosten für die Beseitigung von Ablagerungen in Warmwasserbereitungsgeräten können lt. § 2, Ziff. 5 c) der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden. Hierzu bedarf es einer mietvertraglichen Vereinbarung.