Antwort
Hallo Stieglitz,bei selbst verlegten Rohren und Armaturen,könnte eine teilbeteiligungrechtens sein. Aber dervermieter ist sonst für das Leitungssystem verantwortlich! habt Ihr eventuell noch Bleirohre oder einen hohen Wasserhärtebereich,zb.4-5?Dann nur derVermieterallein.