Wenn Steuernachzahlung zu hoch ist, kann man das Finanzamt um Ratenzahlung bitten?
Noch eine Frage: wenn einem die Steuernachzahlung zu hoch ist, ist es möglich beim Finanzamt um Ratenzahlung zu bitten?
4 Antworten
Grundsätzlich ja, nur solltest Du beim Finanzamt eine Stundung beantragen und keine Ratenzahlung, denn das Amt kennt beides und es ist ein Unterschied.
Im Stundungsantrag solltest Du gleich einen Zahlungsvorschlag mit unterbreiten, dass heißt konkrete Vorschläge zur Ratenhöhe und zum Zahlungszeitpunkt. Eine Stundung über sechs Monaten, kannst Du vorsichtig gesagt vergessen. Der Stundungszinssatz sind 0,5% je voller Monat. Wobei zu beachten ist, dass trotz der Stundung die laufenden Zahlungen zu erledigen sind.
Bei der Begründung würde ich einfach ehrlich bleiben. Problem ist immer die Stundungswürdigkeit, da die mit der Kreditwürdigkeit identisch ist.
Du kannst die sog. Stundung der Steuerschuld beantragen. Dies wird aber geprüft, es ist also nicht sicher, ob sie gewährt wird. Das ist abhängig von den geschilderten Umständen und das ist abhängig vom jeweiligen Finanzamt bzw. Sachbearbeiter/in. In den meisten Fällen wünscht man den Nachweis eines Kreditinstitutes, dass man nicht kreditwürdig ist bzw. keinen Kredit erhält. Denn das Finanzamt soll nicht die Aufgaben einer Bank übernehmen. Kannst Du also die Steuernachzahlung über eine Bank finanzieren, stellt sich das Finanzamt quer. Versuch ist es aber wert. Die Stundung wird bis zu 6 Monatsraten gewährt.
Na klar, kostet nur etwas zinsen (0,5 % pro Monat) ist aber damit billiger als ein Dispo. lasse Dir eine gute Begrüdung einfallen.
Am liebsten wollen sie das Geld sofort und wenn man das nicht hat wollen sie sämtliche Auszüge deiner Konten oder ob du dir das Geld nicht von irgendeinem Freund leihen kannst