Du kannst die sog. Stundung der Steuerschuld beantragen. Dies wird aber geprüft, es ist also nicht sicher, ob sie gewährt wird. Das ist abhängig von den geschilderten Umständen und das ist abhängig vom jeweiligen Finanzamt bzw. Sachbearbeiter/in. In den meisten Fällen wünscht man den Nachweis eines Kreditinstitutes, dass man nicht kreditwürdig ist bzw. keinen Kredit erhält. Denn das Finanzamt soll nicht die Aufgaben einer Bank übernehmen. Kannst Du also die Steuernachzahlung über eine Bank finanzieren, stellt sich das Finanzamt quer. Versuch ist es aber wert. Die Stundung wird bis zu 6 Monatsraten gewährt.
Antwort
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Der PKW ist dem Betrieb zuzuordnen, bei dem auch der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde. Anderenfalls wäre die Bildung hinfällig. Auch wenn die Ausgaben des Pkws über Betrieb B gezahlt werden, ist dies nicht weiter schlimm. In Betrieb B sollte buchhalterisch ein Verrechnungskonto gebildet werden, auf dem Ausgaben, die dem Betrieb A zuzuordnen sind, gesammelt werden. So bleiben sie bei Betrieb B kostenneutral. Bei Betrieb A wird darüber hinaus auch ein Verrechnungskonto geführt, über welches die von Betrieb B getätigten Aufwendungen des PKWs in die Buchhaltung von Betrieb A "geholt" werden.
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