Antwort
Du kannst die sog. Stundung der Steuerschuld beantragen. Dies wird aber geprüft, es ist also nicht sicher, ob sie gewährt wird. Das ist abhängig von den geschilderten Umständen und das ist abhängig vom jeweiligen Finanzamt bzw. Sachbearbeiter/in. In den meisten Fällen wünscht man den Nachweis eines Kreditinstitutes, dass man nicht kreditwürdig ist bzw. keinen Kredit erhält. Denn das Finanzamt soll nicht die Aufgaben einer Bank übernehmen. Kannst Du also die Steuernachzahlung über eine Bank finanzieren, stellt sich das Finanzamt quer. Versuch ist es aber wert. Die Stundung wird bis zu 6 Monatsraten gewährt.