Wenn ich mich in der Mittagspause beim Tischtennis auf dem Firmengelände an den Bändern verletze, zählt dies dann als Arbeitsunfall?
3 Antworten
Tätigkeiten während der Mittagspause sind grundsätzlich gar nicht gesetzlich unfallversichert, sondern eigenwirtschaftlich. Eintreten würde daher "nur" die Krankenkasse.
Ausnahmen dafür gibt es zwar, die hängen aber stark vom Einzelfall ab und den kenne ich nicht.
Nur die Verletzung selbst zählt auch nicht als Unfall. Auch hier ist die Art der Entstehung wichtig.
Die Mittagspause ist in der Regel unbezahlt, zwar innerhalb der Arbeitszeit, wird jedoch versicherungstechnisch anders behandelt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das im Falle eines Unfalles verursacht durch Risiko- und Fun - Sportarten vom Arbeitgeber toleriert und die Folgen (Arbeitsunfähigkeit, ggf. Verletztengeld und Schadenersatzforderungen) von der Berufsgenossenschaft reguliert werden.
Wenn diese Tätigkeit mit Billigung des AG erfolgte, denke ich "Ja " !