Wenn ich ein brutto von 58000 habe und einen minijob mit 450 eur und noch einen Nebenjob mit 1500 eur habe komme ich dann in einen anderen Steuersatz als led?

2 Antworten

Da wir einen Einkommensteuertarif haben der progressiv ist, werden die 1.500,- dann natürlich mit einem höheren %-Satz besteuert.

Für die 450,- Euro wird die Abgabenlast pauschla durch den Arbeitgeber getragen mit insgesamt 30,99 %, was 2 % pauschlae Steuer beinhaltet.

Für die Abrechnung wird es so sein, dass der Arbeitgeber für den Nebenjob mit 1.500,- den Steuerabzug nach Steuerklasse VI vornimmt.

Wer eine Anstellung mit Steuerklasse VI hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Antwort von wfwbinder möchte ich noch etwas veranschaulichen, allerdings aus Sicht Deiner Jahressteuererklärung. Du schreibst:

komme ich dann in einen anderen Steuersatz als Ledige(r)?

Antwort: Ja.

Dein Einkommen von € 58.000 abzgl. diverser Freibetrag, Sonderausgaben etc., wird mit ca. € 13.000 (einschl. Soli) besteuert. Dies entspricht ungefähr einem zu versteuernden Einkommen von ca. € 49.200. Dafür gilt ein Grenzsteuersatz von ca. 40 %, der für ein Erhöhung oder Minderung Deines zu versteuernden Einkommens um ca. € 10 anzuwenden ist. Schau mal in das beigefügte Bild. Du kannst dies hier im Abgabenrechner für Einkommensteuer nachvollziehen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Dein Minijob interessiert hier nicht; er ist irrelevant, aber Deine Nebeneinkünfte von € 1.500. Die werden mit ungefähr(!) diesem Grenzsteuersatz von 40 %  belastet, also mit € 600 (ohne Soli gerechnet!). Steigt Dein zu versteuerndes Einkommen also um € 1.500 auf € 50.700, dann ist die Steuerbelastung € 13.630 (einschl. Soli), also auch nahe an den 40 % für die € 1.500.

In einem weiteren Bild wird erklärt, wie Du hier bei einer Fragestellung noch weitere Details für den Sachverhalt hinzufügen kannst, z. B. ob Kirchensteuer anfällt.

Grenzsteuersatz für Ledige - (Steuersatz, hohes Einkommen) Fragedetails eingeben - (Steuersatz, hohes Einkommen)