Wenn der Vermieter die Kaution auf ein bestimmtes Konto eingezahlt haben will, musst Du das auch so machen. Ansonsten hat er das Recht, Dir die Wohnung wieder zu kündigen. Das Kautionsguthaben gehört ihm als Pfand solange, wie Du in der Wohnung wohnst, auch, wenn das Kautionskonto auf Deinen Namen läuft. Erst bei Auszug bekommst Du das Geld mit Zinsen wieder zurück. Einen Freistellungsauftrag kannst Du dafür nicht stellen. Sieh Dir mal Deinen Mietvertrag genauer an. Dort muss alles schriftlich niedergelegt sein.

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Wenn der Unterhalt freiwillig gezahlt wurde, besteht auch nach Jahren kein Gewohnheitsrecht auf Bezug desselben. Du kannst die Zahlungen in voller Höhe einstellen. Ich bin der Ansicht, wer sich so verhält, hat auch den moralischen Anspruch auf die Hälfte des Unterhaltes verwirkt.

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Da hast Du tatsächlich einen Fehler gemacht. Aber mach nicht schon wieder den nächsten. Zeig den Typen an!! Erst mal alles der Personalabteilung melden, und dann Anzeige bei der Polizei. Klar ist das alles unangenehm. Aber nicht nur für Dich. Für den Typen doch auch. Das ist, soweit ich weiß, Mißbrauch von Abhängigen. Sowas wird bei uns bestraft. Und wenn man Dir wirklich kündigt, dann musst Du halt damit leben. Aber besser damit, als mit dem Mißbrauch. Und da nutzt Dir auch mehr Geld nix.

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