Welche Versicherung zahlt nun was bei Küchen-Brand und Selbstverschulden?

2 Antworten

Jetzt definiere uns doch mal, was Du unter Eigenverschulden verstehst. Gemeinhin hat die Gebäudeversicherung Leistungsausschlüsse bei Vorsatz und GROBER Fahrlässigkeit. das steht dann im Vertrag. Grobe Fahrlässigkeit läßt sich aber mitversichern.

Woran erkennt man am Vertrag, daß Eigenverschulden mitversichert ist?

Da drehen wir uns jetzt im Kreis: Was meinst Du mit Eigenverschulden?

Wie ist das in den Bedingungen formuliert?

s.o.

Wer nun für die Einbauküche zahlt, ist eine interessante Frage. Eine von beiden bestimmt.


althaus 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 17:23

Habe ich doch gesagt: Herd an vergessen = Eigenverschulden!! Ob das nun grob Fahrlässig ist oder nicht weiss ich nicht. Man kann doch mal was vergessen. Ist meiner Frau letztens auch passiert. Die Taschenwärmer aufgekocht und das Haus verlassen. habe den Topf bemerkt. Zum Glück war noch Wasser drin und dampfte. Das ist auch eigenverschulden. Wie schon gesagt. Die Versicherung der Nachbarin zahlt den Schaden trotz Eigenverschulden. Aber welche Versicherung kommt denn jetzt für den Schaden auf?

Privatier59  22.12.2013, 17:32
@althaus

Die Taschenwärmer aufgekocht

Sollen wir für Euch sammeln damit ihr Euch Handschuhe kaufen könnt?

Und mal den Herd anlassen dürfte eher unter einfache Fahrlässigkeit fallen.

suedlaender  22.12.2013, 17:36
@Privatier59

Habe jetzt mal beide Versicherungen angeschrieben und will mir sagen lassen wie es in so einem Fall bei deren Versicherungszusage ausschaut. Mal sehen wasd a kommt. Es gibt Versicherungen, die Eigenverschulden ausschließen. Das mit dem herd kann bei uns auch passieren (siehe Taschenwärmer!).

langweilig wird's bei euch jedenfalls nicht, althaus ;-)))) K.