Für den Nachweis gibt es bestimmte Anforderungen. In einigen Bundesländern werden 77 € ohne Nachweis anerkannt, wenn denn auch eine typische Berufskleidung vorliegt. Der Sparkassenmitarbeiter hat eine solche Kleidung nicht, auch wenn er Anzüge nur in der Bank trägt.

Hier sollte erst mal geklärt werden, welche Berufstätigkeit und welche Kleidung vorliegen.

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Sie müssen Ihre Steuerklasse mit Gültigkeit ab dem Folgemonat des Einzugs des Lebensgefährten in I umändern lassen, weil Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann nicht mehr zusteht. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben sollten oder müssen, müssen Sie die Zeiten auf Seite 2 der Anlage Kind korrekt eintragen, damit die Gewährung richtig erfolgt. Wenn also bspw. am 15. Juni der Lebensgefährte einzieht, dann bekommen Sie ab 1. Juli die Steuerklasse I und bei einer evtl. Einkommensteuererklärung die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende für 6 Monate (Jan-Juni). Die Steuerklasse II entspricht nämlich genau dem Entlastungsbetrag von 1.308 €. Wenn das Kind noch minderjährig ist, dann ist die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung für die Steuerklassenänderung zuständig. Ist das Kind volljährig, ist das Finanzamt zuständig.

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