Von der Lohnsteuerklasse 3 in 4 Wechseln da NAchzahlungen? Mann ist selbständig?
Ich bin angestellt und in der Steuerklasse 3. Mein Mann ist selbständig und hat keine Steuerklasse. Mein Mann muss Vorauszahlungen leisten und ggf. Nachzahlungen. Für 2018 muss er ca. 50K nachzahlen und ich ca. 6000 EUR. Der Steuerberater sagte, das ich aufgrund der Steuerklasse 4 die als Berechnungsgrundlage angenommen wird nachzahlen muss. Dann könnte ich auch in die Steuerklasse 4. hätte dann keine Nachzahlungen aber natürlich weniger Netto! Ich hätte gerne einen steuerlichen Vorteil als verheiratete Frau. Warum geht dies nicht und ich werde automatisch nach Steuerklasse 4 behandelt? Unsere Konten sind getrennt, wieviel mein Mann vorauszahlt oder nachzahlt ist für mich irrelevant.
2 Antworten
nein, leider wird das Problem dadurch nicht gelöst, auch bei einer Aufteilung nach §§268 ff AO musst mit einer Nachzahlung gerechnet werden. Wir machen bereits getrennte Veranlagung. Ich hatte meinen Steuerberater bereits gefragt. Unterm Strich bringt mir das alles somit nix und meinem Mann auch nicht. Niemand hat Vorteile aus der Steuerklasse 3, da er keiner Steuerklasse unterliegt als selbständiger und ich einen Nachteil habe, da ich als verheiratete Frau nicht nach Steuerklasse 3 besteuert werde.
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld, §§ 268 ff AO, stellen, und schon ist das Problem gelöst.