Was tun wenn Versicherungspolice nicht auffindbar ist?

3 Antworten

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Auf Wunsch erstellt die Gesellschaft eine Kopie oder Zweitschrift. Diese wird allerdings eigentlich nicht benötigt - wenn es zur Auszahlung kommt, wirst du ca. 1 Jahr vorher von der Gesellschaft angeschrieben und auf die Formalitäten hingewiesen. Dann kannst du eine sogenannte Verlusterklärung ausfüllen, dariin steht nur, dass die Police abhanden gekommen ist und dass im Nachhinein keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.... Grüße vom Querkopf

Aktuell hast Du ohne Versicherungsschein kein Problem. Im Leistungsfall z.B. bei der Auszahlung wird jedoch die Police benötigt. Versicherungsgesellschaften fordern diese zurück, wenn sie die Leistung erbracht haben.

Du kannst jetzt im Rahmen einer Verlusterklärung eine Zweitschrift anfordern. Das geht jedoch auch im Leistungsfall. Statt die Police zurückzugeben (liegt ja nicht mehr vor) erklärst Du den Verlust.

Entsprechende Formulare haben die Versicherungen.

Die meisten Unternehmen berechnen für eine Neuausfertigung einer Police eine geringe Gebühr, wie hoch die ist steht, dummerweise für dich, in der Police oder den AVB deiner Gesellschaft.

Ansonsten ist hier von seiten meiner Kollegen glaube ich alles gesagt worden.