Kann man bei Doppelversicherung auch beide Versicherungen in Anspruch nehmen?
Ich habe gesehen, dass ich sowohl über eine eigene Police als auch über meine Kreditkarte eine Auslandskrankenversicherung habe. Könnte ich dann im Schadensfall beide Versicherungen verständigen? Wäre das Betrug? Oder ist das aus bürokratischen Gründen gar nicht möglich?
5 Antworten
Leider ist in vielen KV Zusätzen die Auslandsreisekranken als "Sahnehäubchen" oben drauf ! Auch Kreditkartenhersteller bieten gerne ASK oder Unfallversicherungen beim Benutzen an ! ...aber !! : Nach dem Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland ( und hier wird abgerechnet, da eine GKV in Deutschland besteht..) kann jeweils nur einmal deine Leistung bezahlt werden !
Mehrfach abzurechnen würde sowieso nicht funktionieren, da sich ASK Versicherer meist nochmals bei der GKV Rückversichern ,wie was ,wo denn nun abgerechnet werden soll !
..außerdem wie schon genannt : Versicherungsbetrug par exellance !
HG DerMakler
Lies Dir mal das durch:
www.versicherung-vergleiche.de/lexika/krankenversicherungslexikon/doppelversicherung.htm
Bei Doppelversicherung erhälst Du insgesamt nicht mehr als das, was Du verauslagt hast. Im übrigen wäre eine mehrfache Geltendmachung schon deswegen schwierig weil Versicherungen doch immer Rechnungsoriginale vorgelegt haben wollen. Woher 2 Originale nehmen und nicht stehlen, resp. fälschen?
ich würde sagen es ist wie immer bei Versicherungen. Erstmal schauen was man hat und dann abschließen. Damit man sich nicht überversichert. Aber gerade bei der Auslandskrankenversicherung wird sich die Finanzielle Belastung sich in Rahmen halten. Des Weiteren muß man bei diesen Zusatzversicgerungen bei den Kreditkarten genau schauen was die wirklich abdecken. Manch mal ist es sinnvoll hier trotzdem eine zusätzliche Versicherung abzuschließen um nicht auf einem Teil der Kosten hängen zu bleiben!
Es ist durchaus legal, zwei Unfallversicherungen abzuschließen, z:B. beim Versicherer A € 50.000 und beim Versicherer B € 100.000. Darueber ist jedoch der 2. Versicherer zu informieren; er wird dann entscheiden, ob die Gesamtsumme von € 150.000 dem Status des Antragstellers angemessen ist oder einem evtl. Versicherungsbetrug dienen soll.
Hmm, hier geht es aber nicht um Unfallversicherungen, oder ?
HG DerMakler
Wie oftmals - it depends.
Bei Versicherungen die einen Ausgleich für ein Schadensereignis zahlen und in dem als Entschädigung die konkrete Summe des Schadens die Grundlage ist. Also Reisegepäckversicherung, Krankenversicherung (Arztkosten und Medikamente) müsste man im Schadensfall beide Versicherungen verständigen und diese verständigen sich dann über die Anteile. Es werden aber nur max. 100% erstattet.
Bei anderen Versicherungen z.B. Unfallversicherung, Krankenversicherung (Krankentagegeld) zahlt jede im Rahmen ihrer Bedingungen kumulativ.
Aber bei Geschäftsversicherungen kann dieser Grundsatz der Entschädigung (s.o.) auch durchbrochen werden. Prominenter Fall waren die Twin Towers von New York. Waren es ein oder zwei Schläge? http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/meldungen/anschlaege-in-new-york-versicherungen-muessen-zweifach-zahlen-533297.html