Was passiert mit dem Untermieter, wenn der Mieter plötzlich verstirbt?
Nur eine theoretische Frage, aber was würde passieren wenn ich als Untermieter für einen relativ kurzen Zeitraum eine Wohnung miete und dann durch einen Verkehrsunfall der eigentliche Mieter ums Leben kommen würde? Löst sich mit dem Tod einer Partei der Vertrag auf? Habe ich einen Ansprüch auf eine Kündigungsfrist? Ich hätte die Möglichkeit kurzeitig bei jemand zur Untermiete zu wohnen und auch wenn ich natürlich nicht hoffe, dass so etwas passieren wird, interessiert es mich trotzdem.
2 Antworten
Deine Rechtsstellung des Untermieters ist von der des Hauptmieters abhängig. Dessen Vertrag löst sich mit dem Tod nicht in Luft auf, sondern geht auf den Erben über. Allerdings wird es dann recht kompliziert. Es gibt unter gewissen Umständen das Recht der Erben in den Vertrag einzutreten. In der Regel aber wird der Vertrag gekündigt. Hier findest Du die Regel:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html
Das bedeutet für Dich, Du mußt dann auf Wohnungssuche gehen.
Die Problemstellung ist sehr gut bei www.proMietrecht.de abgehandelt und es gibt für viele Fälle gleich die Antwort: http://www.promietrecht.de/Untermieter/Tod-des-Hauptmieters-Was-wird-aus-dem-Untermieter-E2713.htm