Was muß ein Selbständiger bei der Vermögensauskunft angeben?
Was muß ein Selbständiger Bäcker bei der Vermögensauskunft abgeben?
Muß er dieses belegen, wie Unterlagen des Steuerbüros wie: Anlageverzeichnis, Umsatzsteuerzahlung oder Monatliche Betriebliche Auswertung?
Oder: Leasingvertrag?
Gruß Hans-Peter Günther
2 Antworten
Belege müssen nur auf Verlangen beigebracht werden. Viele Gerichtsvollzieher sehen davon ab - Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Vorrangig ist die Auskunft und im Formular steht "...ggf. Belege beifügen".
Guten Tag Herr Günther,
bei der Vermögensauskunft, die zur Vorbereitung auf die Zwangsvollstreckung dient, müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die EINKOMMENS- und Vermögensverhältnisse gemacht werden (§802c ZPO). Der Schuldner muss sein komplettes Vermögen offenlegen (deshalb der frühere Begriff "Offenbarungseid"). Hinweis: Jeder Schuldner kann beim Antreffen vor Ort ohne Begründung die sofortige Abgabe der Vermögensauskunft (VA) verweigern – dies macht allerdings nur Sinn, um sich Zeit für eine Gläubigerverhandlung zu verschaffen, oder andere Geldquellen anzuzapfen. Tut er dies, ist ein neuer VA-Termin zu bestimmen (im Büro des Gerichtsvollziehers oder in der Wohnung des Schuldners).
Wichtig: Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens vom Gerichtsvollziehers anfordern, um erledigte Eintragungen bei Auskunfteien löschen zu lassen.
Viele Grüße
Forum Mercatorium
muß er seine Aussage mit Belege beweisen? Unterlagen vom Steuerbüro etwa? Wie Anlageverzeichnis?