Was muß ein Selbständiger bei der Vermögensauskunft angeben?

2 Antworten

Belege müssen nur auf Verlangen beigebracht werden. Viele Gerichtsvollzieher sehen davon ab - Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Vorrangig ist die Auskunft und im Formular steht "...ggf. Belege beifügen".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Tag Herr Günther,

bei der Vermögensauskunft, die zur Vorbereitung auf die Zwangsvollstreckung dient, müssen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die EINKOMMENS- und Vermögensverhältnisse gemacht werden (§802c ZPO). Der Schuldner muss sein komplettes Vermögen offenlegen (deshalb der frühere Begriff "Offenbarungseid"). Hinweis: Jeder Schuldner kann beim Antreffen vor Ort ohne Begründung die sofortige Abgabe der Vermögensauskunft (VA) verweigern – dies macht allerdings nur Sinn, um sich Zeit für eine Gläubigerverhandlung zu verschaffen, oder andere Geldquellen anzuzapfen. Tut er dies, ist ein neuer VA-Termin zu bestimmen (im Büro des Gerichtsvollziehers oder in der Wohnung des Schuldners).

Wichtig: Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens vom Gerichtsvollziehers anfordern, um erledigte Eintragungen bei Auskunfteien löschen zu lassen.

Viele Grüße

Forum Mercatorium

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Peter20 
Beitragsersteller
 15.10.2020, 20:39

muß er seine Aussage mit Belege beweisen? Unterlagen vom Steuerbüro etwa? Wie Anlageverzeichnis?