Was kann ich im dualen Studium als Werbungskosten absetzen?

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Diese Frage ist so nicht zu beantworten.

Das Bundessozialgericht hat die Frage bez. der Sozialversicherungspflicht bereits entschieden. Ein Merkblatt dazu gibt es hier:

http://www.dhbw-ravensburg.de/fileadmin/lokal/br_news_presse/Versicherungsrecht/SozVers%20Bund%20Deutsche%20Rentenversicherung%20Juli%202010.pdf

Soweit Sozialversicherungspflicht danach für das Studium gegeben ist, würde ich auch von einem einkommensteuerpflichtigen Ausbildungsverhältnis ausgehen. Dies hat zur Folge, dass die durch das Studium veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten aus nichselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können (ggfs. Feststellung eines Verlustvortrags). Ist keine Sozialversicherungspflicht gegeben, können die durch das Studium veranlassten Aufwendungen lediglich begrenzt als Sonderausgaben Berücksichtigung finden.

Falls das Studium aber eine zweite Berufsausbildung darstellt, ist ebenfalls eine Berücksichtigung der Studienkosten als Werbungskosten möglich.

Jedenfalls ist eine genaue Beobachtung der Finanzrechtsprechung angesagt, da es m. W. noch keine Urteile dazu gibt.

Mein Sohn macht eine ähnliche Ausbildung. Die mtl. Ausbildungsvergütung beträgt 1.000 €. Er wohnt zu Hause. Im letzten Jahr hatte er 3 Mon. Praktikum und 9 Monate. Hochschulstudium. Vom Finanzamt wurden anerkannt. Arbeitszimmer 1.250 €, Unfallkosten auf dem Parkplatz der HS 400 €, Laptop zeitanteilig 250, Laserdrucker 139 €, Entfernungskilometer zur HS bzw. Praktikumsstelle. Deshalb denke ich, dass auch das Zimmer abgesetzt werden kann.