Antwort
Bliebe die Frage, was für einen Finanzbeamten vernünftig klingende Begründungen wären.. ? Natürlich kann man bei einem 500€ teuren Vollautomaten einen gewissen Luxus nicht abstreiten..
Die Problematik hierbei ist für uns ja, dass wir derartige Anschaffungen nicht im Vorfeld beantragen können. Wenn wir im Nachhinein Schwierigkeiten bekommen, lässt sich sehr schwer darauf reagieren. Nicht, dass wir abgemahnt werden oder gar unsere Gemeinnützigkeit in Frage gestellt wird..